Information für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Gesetzes- und regelkonformes Verhalten ist wesentliche Grundlage unserer Arbeit. Korrektes und ethisches Verhalten ist für uns von besonderer Bedeutung. Wir setzen Vertrauen in jeden Einzelnen und erwarten, dass er sich integer und fair verhält und weder gegen Gesetze oder Rechtsvorschriften noch gegen interne Regelungen verstößt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten und Führungskräfte frühzeitig zu erfahren.

Mitarbeitende, die Unregelmäßigkeiten und Fehlverhalten offen ansprechen, handeln richtig und in Übereinstimmung mit den Werten der Diakonie- und Sozialstation Heckengäu e.V. Dadurch tragen Sie zu ihrem eigenen Schutz, dem ihrer Kollegen und Kolleginnen und dem Schutz der Rechte und Interessen unserer Station bei. Wir müssen von Problemen erfahren, um diese rasch und zuverlässig bearbeiten und lösen zu können. Liegen Verdachtsmomente für ein Fehlverhalten vor, bieten wir Mitarbeitenden die Möglichkeit Hinweise an die Interne Meldestelle abzugeben.

Interne Meldestelle
Im Juli 2023 ist das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz erlassen worden. Mit dem Hinweisgeberschutz-gesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße (§ 2 HinSchG) melden, besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden.

Sie können Meldungen unter Wahrung der Vertraulichkeit an unsere Interne Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes über verschiedene Meldekanäle abgeben. Die Interne Meldestelle wird vom Diakonischen Werk Württemberg als Dienstleistung für uns betrieben und sichert Ihnen die volle Vertraulichkeit Ihrer Meldungen zu.

Der Hauptmeldekanal ist das Web-basierte Meldeportal „Diakonie-Württemberg-Integrityline“, den Sie unter dem untenstehenden Link jederzeit erreichen können:

https://diakonie-wuerttemberg.integrityline.app/

Außerdem können Sie zu den üblichen Arbeitszeiten Meldungen abgeben:
– Per E-Mail an hinweisgeberschutz@diakonie-wuerttemberg.de
– Telefonisch unter der Nummer 0171 5406235
– Per Post an Diakonisches Werk Württemberg e.V., Hinweisgeberschutz,
Postfach 10 11 51, 70010 Stuttgart

Sie können das Meldesystem nutzen, um Verstöße, die im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Wettbewerbsrecht, Betrug, Finanzkriminalität, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Belästigung oder Diskriminierung, dem Schutz personenbezogener Daten, Rechten und Schutz von Personen, schweren Umweltschäden oder Interessenskonflikten stehen, zu melden. Nicht zuständig ist die Interne Meldestelle für Beschwerden.

Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung von der Fall-bearbeitung des Diakonischen Werks Württemberg.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Meldung abgeben dürfen, die eine andere Person fälschlicherweise beschuldigt. Gegebenenfalls müssen Sie einen Nachweis für Ihre Meldung erbringen.

Daneben besteht die Möglichkeit Hinweise an externe Meldestellen (Bundesamt der Justiz, BaFin u.a.) abzugeben. Die E-Mailadressen finden Sie im Meldeportal. Wir empfehlen Ihnen, zunächst die interne Meldestelle zu nutzen. Möchten Sie dies nicht, sondern melden unmittelbar an externe Meldestellen, steht ihnen aber der gleiche Schutz zu.

 

gez. Rainer Jahn, Geschäftsführer